Informationen zur Umsatzsteuer für Kunden aus EU-Ländern:

Ausfuhren in EU-Länder sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Kunde eine gültige Steuer-ID-Nummer besitzt und nach dem Erhalt der Ware den Erhalt schriftlich bestätigt (Gelangensbestätigung). Die Steuer-ID kann bei der Bestellung mit angegeben werden. Die Gültigkeit der Steuer-ID wird überprüft.

Ablauf:
Bitte bestellen Sie in unserem Online-Shop und geben Sie im Bestellformular Ihre Steuer-ID an. Das Shopsystem führt eine einfache vorläufige Prüfung der Gültigkeit der Steuer-ID durch (einfache Bestätigung). Bei vorläufig gültiger Steuer-ID erhalten Sie die Rechnung für Ihre Bestellung in unserem Shop ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.
Bei vorläufig gültiger Steuer-ID fordern wir eine qualifizierte Bestätigung bei der zuständigen Stelle an.
Liegt diese qualifizierte Bestätigung vor und haben Sie uns nach Erhalt der Ware die Gelangensbestätigung zukommen lassen, ist Umsatzsteuerfreiheit gegeben, ansonsten sind wir verpflichtet, die Umsatzsteuer von Ihnen nachzufordern.

Informationen zur Umsatzsteuer für Kunden aus Nicht-EU-Ländern:

Ausfuhren in Nicht-EU-Länder sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Bei Mitnahme ist Umsatzsteuerfreiheit in Deutschland möglich, wenn Sie uns die Ausfuhrbestätigung vom Deutschen Zoll vorlegen.

Software wird nie versandt, vielmehr erhalten Sie von uns einen Link für den Download und einen Lizenzcode, der Sie berechtigt, die Software zu nutzen. Für Software als Download fällt kein Zoll an, nur für Hardware. Aus diesem Grund erhalten Sie von uns jeweils getrennte Rechnungen für Software und Hardware.
Ebenso fallen keine Versandkosten für Online-SUPPORTLEISTUNGEN an.

Informationen für Kunden aus der Schweiz

Wir können Kunden aus der Schweiz die Mehrwertsteuer rückerstatten, wenn sie die Ware an eine deutsche Lieferadresse senden lassen.

Lieferadresse in Deutschland?

In Grenznähe zur Schweiz gibt es Unternehmen, die gegen eine Gebühr den Service bieten, Sendungen für schweizer Kunden anzunehmen. Damit das alles reibungslos abläuft, geben Sie bitte auch den Namen des deutschen Versanddepots als Lieferadresse an und nicht nur den Kundennamen.

Wie geht die Erstattung?

  • Zunächst wird eine Rechnung mit Umsatzsteuer an den Kunden außerhalb der EU gestellt.
    • Rechnungsadresse ist die Adresse in der Schweiz. Auch die deutsche Lieferadresse kann dabei auf der Rechnung stehen.
  • Die Ware wird an eine deutsche Lieferadresse versendet, das unterscheidet sich nicht von einer Sendung an deutsche Kunden.
  • Schweizer Kunden holen die Sendung bei der deutschen Lieferadresse ab.
    • Kunden aus der Schweiz, die gern die Mehrwertsteuer erstattet bekämen, müssen die Ware innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung aus Deutschland ausführen. Die Ausfuhr muss vom deutschen Zoll bestätigt werden.
      • Kunde holt die Sendung bei der Lieferadresse
      • Kunde muss die Rechnung bei sich führen (entweder vorher ausgedruckt oder der Sendung beiliegend)
      • Kunde geht mit Ware und Rechnung zum deutschen Zoll und lässt sich mit einem Stempel die Ausfuhr bestätigen.
      • Kunde sendet die Rechnung mit Ausfuhrstempel an den Händler.
  • Sobald uns die Rechnung mit Ausfuhrstempel vorliegt, erhalten Sie eine neue Rechnung ohne Umsatzsteuer und wir erstatten IHnen die Umsatzsteuer zurück.
» weitere Informationen

Serviceangebot

Ab einem Bestellwert von 10.000 Euro netto erledigen wir für Sie alle Formalitäten der Aus- und Einfuhr, d. h. wir liefern Ihnen die Ware an Ihren Bestimmungsort in der Schweiz.